Verwaltungswechsel
Hausverwaltung wechseln – einfacher als gedacht
Ein Wechsel der Hausverwaltung klingt aufwändig, ist es aber nicht. Wir übernehmen die Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung und sorgen für eine geordnete, lückenlose Übergabe.
Anlass
Wann sich ein Wechsel lohnt
Eine gute Verwaltung schafft Vertrauen. Wenn diese Punkte Ihnen bekannt vorkommen, ist ein Wechsel oft die richtige Entscheidung.
Unklare Abrechnungen
Sie verstehen Ihre Abrechnung nicht oder Belege fehlen? Transparenz sollte selbstverständlich sein.
Schlechte Erreichbarkeit
Anfragen bleiben unbeantwortet, Zuständigkeiten sind unklar? Sie verdienen einen festen, persönlichen Ansprechpartner.
Stillstand bei Beschlüssen
Gefasste Beschlüsse werden nicht umgesetzt? Entscheidungen sollten zügig in die Tat umgesetzt werden.
Ablauf
In vier Schritten zur neuen Verwaltung
Sie behalten die Kontrolle, wir übernehmen die Organisation.
Kennenlernen & Angebot
Sie schildern uns Ihr Objekt und erhalten ein transparentes Festpreisangebot.
Beschluss / Beauftragung
Bei einer WEG wird der Wechsel in der Eigentümerversammlung beschlossen. Bei Mietobjekten genügt Ihre Beauftragung.
Geordnete Übergabe
Wir fordern alle Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung an und prüfen sie auf Vollständigkeit.
Start ohne Lücke
Sie erhalten Zugang zum Eigentümerportal und Ihren persönlichen Ansprechpartner. Die Betreuung läuft nahtlos weiter.
Häufige Fragen
Fragen zum Wechsel
Die Kündigung erfolgt bei der WEG durch die Eigentümergemeinschaft und durch einen Beschluss. Bei Mietobjekten durch den Vermieter. Wir unterstützen Sie dabei, übernehmen anschließend die komplette Abstimmung zur Übergabe.
Sobald der Wechsel beschlossen bzw. beauftragt ist, ist die Übergabe meist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen – abhängig von der Mitwirkung der bisherigen Verwaltung.
Nein. Wir planen den Übergang so, dass die Verwaltung nahtlos weiterläuft. Laufende Themen werden übernommen, ohne dass etwas liegen bleibt.
Ja – jederzeit. In einer WEG kann der Verwalter nach § 26 Abs. 3 WEG jederzeit in der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit abberufen werden. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach, steht im Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist, ist diese zu beachten.
Sprechen wir über Ihren Wechsel
Unverbindlich, transparent und ohne Druck. Wir zeigen Ihnen, wie der Wechsel in Ihrem Fall abläuft.